Ansprüche bei Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit ist für die weit überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung ein besonders schwerwiegendes Risiko. Sie geht für die davon Betroffenen mit oft gravierenden sozialen, materiellen und auch gesundheitlichen Folgen einher. Die Arbeitslosenversicherung wurde in Österreich erstmals im Jahr 1918 gesetzlich geregelt. Auch heute – mehr als 100 Jahre danach – ist sie ein immens wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung in Österreich, da in der jüngeren Vergangenheit rund 900.000 Menschen mindestens einen Tag pro Jahr arbeitslos gemeldet waren.
Die wichtigsten Sozialleistungen in diesem Fall
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Sonderunterstützung Bergbau
- Pensionsvorschuss
- Umschulungsgeld
- Familienzuschlag
- Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung

Weiterführende Informationen
Auch wenn die Corona-Pandemie den Arbeitsmarkt 2020 in einen kompletten Krisenmodus gebracht und tiefe Narben hinterlassen hat, war 2022 eine deutliche Erholung am Arbeitsmarkt zu beobachten. 2023 ist im Jahresverlauf die Arbeitslosigkeit wieder leicht angestiegen, die Beschäftigung hat jedoch weiter zugelegt.
Durch die Kurzarbeit – ein Modell zur staatlich finanzierten Arbeitszeitverkürzung – konnte die Krise am Arbeitsmarkt während der Pandemie abgefedert werden. Die Sozialpartner einigten sich mittlerweile mehrfach auf Adaptierungen der Kurzarbeitsregelungen. Am Höhepunkt (April 2020) waren rund 1,2 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Ohne diese Regelung(en) wäre die Arbeitslosigkeit phasenweise Richtung 2 Millionen Betroffene gestiegen – ein Verwerfungsszenario, das sich niemand ausmalen möchte.
Im Jahr 2023 lag die Arbeitslosenquote mit 6,4 % unter dem Wert des Vorkrisenjahres 2019 (7,4 %). Trotzdem waren im Jahresdurchschnitt 2023 noch immer 341.319 Menschen in Österreich auf Arbeitsuche (270.773 vorgemerkte Arbeitslose und 70.546 Schulungsteilnehmer:innen).
Die Zahl der Arbeit suchenden Personen ist seit 2020 zwar gesunken, mit der durch die Pandemie ausgelösten Arbeitsmarktkrise wurden aber strukturelle Probleme am Arbeitsmarkt verfestigt und es zeigte sich bereits 2023 wieder ein Anstieg der Arbeitslosigkeit. Vor allem arbeitslose Frauen, junge Erwachsene und Langzeitarbeitslose haben es besonders schwer. Es braucht rasch ein politisches Gegensteuern: ein Recht auf Aus- und Weiterbildungen, eine bessere Existenzsicherung während der Arbeitslosigkeit, mehr Personal im AMS und eine Jobgarantie für Langzeitarbeitslose. Und: Aufgrund des demografischen Wandels und der ökologischen Transformation brauchen wir mehr Mittel in der Arbeitsmarktpolitik für fachliche Qualifizierungen in Zukunftsberufen, damit man dem Ziel einer Vollbeschäftigung wieder näherkommen kann.

Die wirtschaftlichen Aussichten für 2024 sind gedämpft optimistisch und man geht von einer Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2025 aus (vgl. aktuelle Wifo-Konjunkturprognose, Dez. 2023). Trotz vorsichtig positiver Aussichten: Von Vollbeschäftigung sind wir in Österreich noch weit entfernt!
Frauen sind auch nach der COVID-19-Krise am Arbeitsmarkt (mehrfach) von Diskriminierung betroffen. Neben ihrer zentralen Rolle in besonders systemrelevanten Branchen (u. a. Gesundheit, Pflege, Handel) stemmen sie noch immer die Hauptlast der Sorge- und Betreuungsarbeit in den Familien. Auch Jugendliche und junge Erwachsene, die am Übergang von der Ausbildung zur Arbeitswelt stehen, und junge zugewanderte Menschen brauchen mehr Unterstützung, um nachhaltig auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Und obwohl die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen 2023 deutlich zurückging, sind nach wie vor fast ein Drittel der Arbeitsuchenden länger als ein Jahr arbeitslos, viele davon haben gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Alle, die unselbstständig erwerbstätig sind (Arbeiter:innen, Angestellte, freie Dienstnehmer:innen) und ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben, sind in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Versicherungsbeiträge werden von Unternehmen und den Erwerbstätigen geleistet, jeweils in der Höhe von 2,95 % vom Bruttoeinkommen, also insgesamt 5,9 %. Bei niedrigen Einkommen sind die Beiträge der Versicherten geringer („Staffelung“). Außerdem gibt es eine Höchstbeitragsgrundlage, das heißt, dass ab einer gewissen Höhe die Beiträge gedeckelt sind. Selbstständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung.

Die österreichische Arbeitsmarktpolitik besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen. Bei der ersten Säule handelt es sich um die sogenannte passive Arbeitsmarktpolitik. Ihr Ziel ist es, den Einkommensverlust durch die Arbeitslosigkeit durch Geldleistungen auszugleichen. Diese Geldleistungen sind in erster Linie das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe.
Die zweite Säule ist die aktive Arbeitsmarktpolitik. Einerseits sollen die Arbeitsmarktchancen der Arbeitsuchenden durch Schulungen und Förderung ihrer Mobilität verbessert werden. Andererseits sollen Betriebe dabei unterstützt werden, Arbeitskräfte einzustellen. Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen dazu finden Sie beim zuständigen AMS.
Erreichen die Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung eine bestimmte Höhe nicht oder sollte überhaupt kein Anspruch bestehen – weil etwa das Beschäftigungsverhältnis zu kurz gedauert hat –, stellt der Staat andere bedarfsgeprüfte Sozialleistungen zur Verfügung.