Leistungen für Eltern und Kinder
Die Förderung von Familien und Kindern ist ein wichtiges sozialpolitisches Ziel. Sie zielt zum einen darauf ab, Armut zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Zum anderen dient sie dem Lastenausgleich, sprich der Umverteilung finanzieller Mittel von Haushalten ohne Kinder zu jenen mit Kindern. Großteils handelt es sich bei den Ausgaben für Familien um Geldleistungen, aber auch Sachleistungen wie Kindergärten, Schulbücher oder Freifahrten sind zentrale Bestandteile.
Die wichtigsten Sozialleistungen für Familien
Sozialtransferleistungen
- Familienbeihilfe
- Wochengeld
- Kinderbetreuungsgeld
- Familienzeitbonus
- Unterhaltsvorschuss
- Familienhärteausgleich
- Familienhospizkarenz-Härteausgleich
- Kinderbetreuungsbeihilfe
- Ergänzende Geldleistungen und Förderungen der Kinderbetreuung der Bundesländer
Steuerliche Begünstigungen
- Alleinverdiener:innen- und Alleinerzieher:innenabsetzbetrag
- Kinderabsetz- und Unterhaltsabsetzbetrag
- Familienbonus Plus
- Kindermehrbetrag
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
- Steuerliche Begünstigungen von Leistungen durch die Arbeitgeber:innen

Weiterführende Informationen
Bund, Länder, Gemeinden und die Sozialversicherung übernehmen in unterschiedlichem Ausmaß familienfördernde Aufgaben. Ihre vielfältigen Leistungen lassen sich in folgende Bereiche zusammenfassen:
- direkte Geldleistungen,
- abgeleitete Ansprüche auf Sozialleistungen,
- steuerliche Familienförderung,
- Sachleistungen in Form von Dienstleistungen und Betreuungs-/Bildungsinfrastruktur,
- arbeitsrechtliche Ansprüche und die
- Berücksichtigung von Familien- und Haushaltskonstellationen bei bestimmten Leistungen.
Familienförderung erfolgt in Österreich großteils über Geldleistungen
wie z. B. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld. Das Geld dafür stammt hauptsächlich aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). In besonderen Lebenssituationen besteht Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Einkommensschwache Familien oder Alleinerziehende, aber auch Familien in bestimmten Lebenssituationen, stehen vor speziellen Herausforderungen. Um sie bestmöglich zu unterstützen und Kinderarmut
zu bekämpfen, erhalten sie zusätzliche spezifische Leistungen. Dazu zählen der Unterhaltsvorschuss, der Familienhärteausgleich, die Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS, die Familienzuschüsse der Bundesländer sowie Leistungen der Sozialhilfe.
Betreuung und Pflege von Kindern und Erwachsenen finden ebenfalls Berücksichtigung. Kindererziehungszeiten bis zum 4. Lebensjahr werden auf die Pension angerechnet. Personen, die ihr Kind mit Behinderung pflegen, haben die Option, eine Pensionsversicherung zu beantragen. Sie können sich beitragsfrei selbst versichern, die Beiträge übernimmt der FLAF. Bei der Pflege von Erwachsenen übernimmt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Pensionsversicherung teilweise oder sogar ganz.
Abgeleitete Ansprüche sichern Familien zusätzlich ab. Zu den vielfältigen und breit genutzten abgeleiteten Ansprüchen gehört unter anderem die (großteils beitragsfreie) Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Hinterbliebenenrenten (nach dem ASVG und dem PG) fallen beispielsweise in diesen Bereich.
Bestimmte Sachleistungen stehen Kindern und Familien, je nach Bundesland, kostenlos oder gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung. Wichtigste Sachleistung sind die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, deren Bereitstellung in hoher Qualität
von wesentlicher gesellschaftlicher Bedeutung ist. Zu den Sachleistungen gehören außerdem der Eltern-Kind-Pass und kostenlose Beratungen (Elternberatung, Familien-, Sexualberatungsstellen etc.). Auch die Errichtung und Wartung von öffentlichen Spielplätzen, kostenlose Spielangebote oder der Betrieb von Jugendzentren u. ä. fällt in diesen Bereich.
Familiäre Verpflichtungen finden auch im Arbeitsrecht ihre Berücksichtigung: Pflegefreistellung bei Entgeltfortzahlung, spezielle Mutterschutzbestimmungen, Elternkarenzanspruch mit Kündigungsschutz für beide Elternteile und Elternteilzeit sind gesetzlich geregelt.
In anderen Sozialbereichen wird die familiäre Situation ebenfalls berücksichtigt, zum Beispiel bei der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, im sozialen Wohnbau und in der Wohnbauförderung. Auch die Leistungen für Schüler:innen, Lehrlinge und Studierende werden zu den Familienleistungen gerechnet. Dazu zählen Schulbesuch, Schüler:innenfreifahrt und kostenlose Schulbücher, Studienbeihilfen, der beitragsfreie Unfallversicherungsschutz aller Schüler:innen und Studierenden usw.