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Sozialtransferleistungen für Familien

Direkte Geldleistungen

Die Familienförderung in Form laufender Geldleistungen stellt einen wesentlichen Bereich der Familienleistungen dar. Dabei handelt es sich entweder um allgemeine staatliche Beihilfen oder um Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Hauptfinanzierungsquelle ist der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF).

Die bedeutendsten allgemeinen Geldleistungen für Familien sind die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld. Die wichtigste Versicherungsleistung ist das Wochengeld.

Für einkommensschwache Familien oder Alleinerziehende, aber auch für Familien in bestimmten Lebenssituationen gibt es eine Reihe von zusätzlichen spezifischen Leistungen. Dazu zählen der Unterhaltsvorschuss, der Familienhärteausgleich, die Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS, die Familienzuschüsse der Bundesländer sowie Leistungen der Sozialhilfe bzw Mindestsicherung für Familien. Sie alle werden in diesem Kapitel bzw im Kapitel „Ergänzende Sozialleistungen“ näher beschrieben.

Die Betreuung und Pflege von Kindern findet, als eine Form gesellschaftlich notwendiger Arbeit, auch in der Pensionsversicherung ihren Niederschlag: Kindererziehungszeiten bis zum 4. Lebensjahr werden auf die Pension angerechnet. Für Personen, die ihr Kind mit Behinderung pflegen, besteht die Möglichkeit einer beitragsfreien, vom FLAF finanzierten Selbstversicherung in der Pensionsversicherung. Bei der Pflege von Erwachsenen wird der Beitrag zur Pensionsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder zur Gänze durch die öffentliche Hand übernommen.

Abgeleitete Ansprüche auf Sozialleistungen

Abgeleitete Ansprüche auf Versicherungs- und Versorgungsleistungen für Familienmitglieder stellen einen weiteren wichtigen Bereich der Familienförderung in Österreich dar. Hier handelt es sich va um die (zum größten Teil beitragsfreie) Mitversicherung in der Krankenversicherung, die dazu beiträgt, dass ca 98 % der Bevölkerung in Österreich durch die gesetzliche Krankenversicherung erfasst sind, weiters um die Berücksichtigung der familiären Situation bei bestimmten Leistungsbezügen und Gebührenbefreiungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und um monatliche Pensionen oder Renten für Hinterbliebene im Falle des Todes des oder der Versicherten.

In der Unfallversicherung finden sich abgeleitete Ansprüche in Form des Kinderzuschusses, der Witwen-, Witwer-, Waisen-, Eltern- und Geschwisterrente sowie der Witwen- und Witwerbeihilfe.

In der Pensionsversicherung lassen sich der Kinderzuschuss, die Witwen-, Witwer- und Waisenpension bzw der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgungsgenuss (inklusive einer allfälligen Ausgleichs- bzw Ergänzungszulage) und der von der Familiengröße abhängige Richtsatz für die Ausgleichszulage bzw Ergänzungszulage unter die familienbezogenen Leistungen subsumieren.

In der Arbeitslosenversicherung (AlV) gehört der Familienzuschlag zu jenen abgeleiteten Sozialleistungen, die sich auf die Familiensituation beziehen.

Die Versorgungsleistungen sehen in Form der Familienzulage (KOVG) bzw des Familienzuschlages (HVG), der Witwen-, Witwer-, Waisen- und Elternversorgung nach dem KOVG und der Hinterbliebenenversorgung nach dem OFG, HVG, Impfschadengesetz und Verbrechensopfergesetz ebenfalls abgeleitete Ansprüche für Familienangehörige vor.

Steuerliche Familienförderung

Die Berücksichtigung der Unterhaltslasten im Steuerrecht kommt in Österreich in Form von Steuerbegünstigungen für Eltern mit Kindern (Kinder- und Unterhaltsabsetzbetrag) und für familienbedingte Mehrbelastungen zum Tragen. Dazu gehören der Alleinverdiener:innen- und der Alleinerzieher:innenabsetzbetrag, gestaffelt nach der Kinderzahl. Weiters gibt es die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch Aufwendungen für kranke und behinderte Familienangehörige entstehen, bzw einen verringerten Selbstbehalt bei der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen. Abgeschafft wurden 2019 der Kinderfreibetrag sowie die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Neu eingeführt wurde dafür der sogenannte Familienbonus Plus, ein Absetzbetrag, der allerdings nur bei entsprechend hohem Einkommen in voller Höhe wirkt (siehe dieses Kapitel, Abschnitt 2.3).

Infrastruktur- und Sachleistungen

Infrastruktur- und Sachleistungen, die Kindern und Familien (kostenlos oder gegen Kostenbeteiligung) zur Verfügung stehen, sind eine weitere Form der Familienförderung. Wichtigste Sachleistung im Familienbereich stellt die Bereitstellung bzw Subvention von Kinderbetreuung und Elementarbildung (Kindertagesheime, Tageseltern) dar. In einigen Bundesländern ist die Inanspruchnahme für Kinder bestimmter Altersgruppen bzw zumindest vormittags kostenlos, in Wien sogar ganztägig für alle Kinder von 0 bis 6 Jahren. Zudem gibt es bundesweit das kostenlose verpflichtende Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen. Weiters fallen darunter ua die kostenlose medizinische Versorgung von Schwangeren, Müttern und Kleinkindern (Mutter-Kind-Pass), die kostenlose Bereitstellung von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen im psychosozialen Bereich (Elternberatung, Familien-, Sexualberatungsstellen etc) oder die Errichtung und Wartung von öffentlichen Spielplätzen.

Arbeitsrecht

Familiäre Verpflichtungen und Ereignisse finden auch im Arbeitsrecht ihre Berücksichtigung. Ua besteht bei Krankheit von Familienangehörigen ein Anspruch auf Pflegefreistellung bei Entgeltfortzahlung, im Falle der Schwangerschaft und Geburt eines Kindes unterliegt die Arbeitnehmerin speziellen Mutterschutzbestimmungen. Beide Elternteile haben Anspruch auf Karenz mit Kündigungsschutz. Zudem können unter bestimmten Voraussetzungen beide Elternteile Eltern(teil)zeit in Anspruch nehmen, dh den Umfang und/oder die Lage der Arbeitszeit ändern. Diese Rechte gelten weitgehend auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Berücksichtigung von Familien in verschiedenen Sozialbereichen

Auch in anderen Sozialbereichen wird auf die familiäre Situation Bedacht genommen, zB bei der Bemessung der Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Mindestsicherung bzw Sozialhilfe, im sozialen Wohnbau und in der Wohnbauförderung.

Meist werden auch die Leistungen für Schüler:innen, Lehrlinge und Studierende zu den Familienleistungen gerechnet. Dazu zählen neben Infrastruktur- und Sachleistungen (zB [kostenloser] Schulbesuch, Schüler:innenfreifahrt und kostenlose Schulbücher, Familien- und Kindertarife für öffentliche Verkehrsmittel und andere öffentliche Einrichtungen) Transfereinkommen (zB Schul- und Heimbeihilfen, Studienbeihilfen etc), der beitragsfreie Unfallversicherungsschutz aller Schüler:innen und Studierenden, die begünstigte Krankenversicherung für Studierende uvm. Die Leistungen für Schüler:innen, Lehrlinge und Studierende sind im Kapitel „Ausbildung“ nachzuschlagen.

In diesem Kapitel finden sich die Geldleistungen für Familien und die Möglichkeiten der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern und Familien. Die abgeleiteten Ansprüche auf Versicherungs- und Versorgungsleistungen und die Berücksichtigung von Kindern bzw Familien in anderen sozialrechtlichen Bereichen sind jeweils in jenem Kapitel nachzulesen, dem die Grundleistung thematisch zuzuordnen ist.

Da sich die Ausführungen in diesem Buch auf Geldleistungen beschränken, findet sich hier keine Beschreibung von familienrelevanten Infrastruktur- und Sachleistungen mit Ausnahme der Kinderbetreuung und Elementarbildung sowie arbeitsrechtlichen Regelungen.