Leistungen für Menschen in Ausbildung
Die Bildungspolitik verfolgt mit ihren Maßnahmen auch sozialpolitische Zielsetzungen. Dazu zählt zum einen eine Reihe von nicht-monetären Leistungen, wie etwa der kostenfreie Zugang zur Bildung bis zur Matura sowie die kostenfreien Schulbücher. Zum anderen zählen dazu verschiedene direkte, monetäre Ausbildungsförderungen (wie Beihilfen) und indirekte Förderungen der (Aus)Bildung (wie etwa steuerliche Begünstigungen).
Schüler:innen, Lehrlinge, Studierende oder deren Erziehungsberechtigte werden in Österreich mit (Aus-)Bildungsförderungen unterstützt. Diese erhalten sie vom Bund, aber auch von den Ländern, Gemeinden, Interessenvertretungen und anderen Institutionen. Darüber hinaus gibt es Förderungen, die Erwachsenen eine Umschulung oder Weiterbildung ermöglichen sollen. Bei der staatlichen Förderung im (Aus-)Bildungsbereich wird zwischen direkten und indirekten Leistungen unterschieden.
Direkte Förderungen
Die direkten (Aus-)Bildungsförderungen sollen unterhaltspflichtige Eltern unterstützen und sind von der sozialen Lage abhängig. Zu diesen Leistungen zählt z. B. die Schüler:innenbeihilfe. Außerdem knüpfen diverse staatliche Sozialleistungen direkt an den Schul- oder Hochschulbesuch an. Dazu gehören etwa die Schüler:innen- und Lehrlingsfreifahrt. Auch einige Bundesländer sehen Leistungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch vor.
Indirekte Förderungen
Die indirekten (Aus-)Bildungsförderungen kommen allen Schüler:innen, Lehrlingen und Studierenden zugute – meist unabhängig von der sozialen Lage und dem Einkommen der Eltern. Sie überschneiden sich teilweise mit den Familienleistungen, die im Falle einer (Berufs-)Ausbildung über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden (z. B. Familienbeihilfe). Als indirekte Bildungsförderungen gelten auch staatliche Subventionen von Studierendenheimen und Mensen.
Fördertöpfe für Bildung
Die Mittel für die Förderungen im Bereich Bildung und Ausbildung stammen aus verschiedenen Töpfen. Die Ausgaben finanzieren sich aus Steuereinnahmen, Beitragseinnahmen zur Kranken- bzw. Unfall- und Arbeitslosenversicherung, dem Familienlastenausgleichsfonds sowie aus Dienstgeber:innenbeiträgen.
Die wichtigsten Sozialleistungen in diesem Fall
Sozialleistungen im Ausbildungsbereich
- Schüler:innen- und Lehrlingsfreifahrt
- Schul- und Lehrlingsfahrtenbeihilfe
- Studienbeihilfe
- Schüler:innenbeihilfe und Heimbeihilfe
- Besondere Schulbeihilfe
- Schüler:innenunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
- Beitragsfreie Unfallversicherung für Schüler:innen und Studierende
- Begünstigte Krankenselbstversicherung für Studierende
- Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld)
- Bildungsteilzeit (Bildungsteilzeitgeld)
- Fachkräftestipendium (bis 31.12.2025 verlängert)
- Pflegestipendium