(Aus-)Bildungsförderung in Österreich
Direkte und indirekte staatliche Förderungsmaßnahmen in Form von finanziellen Leistungen bilden flankierende Maßnahmen in der österreichischen Bildungspolitik.
Direkte (Aus-)Bildungsförderungen an Schüler:innen, Lehrlinge, Studierende oder deren Erziehungsberechtigte werden in Österreich nicht nur vom Bund gewährt, sondern auch von den Ländern, Gemeinden, Interessenvertretungen und anderen Institutionen, von letzteren größtenteils in Form von Beihilfen ohne Rechtsanspruch.
Die direkten Sozialleistungen sind grundsätzlich subsidiär gegenüber den elterlichen Unterhaltspflichten und damit von der sozialen Lage abhängig. Zu diesen Leistungen zählen die Schüler:innen- und Heimbeihilfe (mit Ausnahme der besonderen Schulbeihilfe für den zweiten Bildungsweg), die Schüler:innenunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (zB Sport- und Projektwochen), die Studienbeihilfe und andere Leistungen nach dem StudFG 1992, die in diesem Kapitel beschrieben werden.
Weitere staatliche Sozialleistungen nach dem FLAG und dem ASVG, die direkt an einen Schul- oder Universitätsbesuch anknüpfen, sind die Schüler:innen- und Lehrlingsfreifahrt (FLAG), die Schulfahrtbeihilfe für Schüler:innen und Lehrlinge (FLAG), die beitragsfreie Unfallversicherung für Schüler:innen und Studierende (ASVG) und die begünstigte Krankenselbstversicherung für Studierende (ASVG). Weiters sehen auch einige Bundesländer Leistungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch vor (siehe Kapitel I, Abschnitt 1.9).
Indirekte, der staatlichen (Aus-)Bildungsförderung zuordenbare Leistungen sind solche, die in anderen gesetzlichen Zusammenhängen vorkommen (zB FLAG, ASVG und EStG) und allen Schülern und Schülerinnen, Lehrlingen und Studierenden zugutekommen, meist unabhängig von der sozialen Lage und dem Einkommen der Eltern.
Diese Leistungen überschneiden sich zT mit den Familienleistungen, die bei (Berufs-)Ausbildungen über das 18. Lebensjahr (FLAG, ASVG) hinaus gewährt werden. Dazu zählen insbesondere die Familienbeihilfe (FLAG), die steuerlichen Begünstigungen, zB Kinderabsetzbeträge (EStG), der Kinderzuschuss für ASVG-Pensionsbezieher:innen (ASVG), die beitragsfreie Krankenmitversicherung für Angehörige (ASVG), die Waisenpension (ASVG) bzw der Waisenversorgungsgenuss (PG) und die Waisenrente (UV).
Die Ausgaben für die direkten Geldleistungen werden vom Bund getragen und aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.
Die besonderen Regelungen für Studierende in der Sozialversicherung werden aus Beitragseinnahmen zur Kranken- bzw Unfallversicherung und durch den Bundeshaushalt finanziert. (Ausnahme: Eine Art Beitragsersatz für die Schüler:innen- und Student:innenunfallversicherung wird durch den FLAF finanziert.) Die Leistungen nach dem FLAG werden zum Großteil über Dienstgeber:innenbeiträge und Steuereinnahmen finanziert.