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2.2

Freibetrag für Inhaber:innen einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises

Gesetzliche Grundlage:§ 105 EStG 1988, zuletzt geändert durch BGBl I 2001/59

Steuerpflichtige Inhaber:innen von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen können einen speziellen Freibetrag von € 801 jährlich in Anspruch nehmen.