2.2
Freibetrag für Inhaber:innen einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises
Gesetzliche Grundlage: | § 105 EStG 1988, zuletzt geändert durch BGBl I 2001/59 |
Steuerpflichtige Inhaber:innen von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen können einen speziellen Freibetrag von € 801 jährlich in Anspruch nehmen.