1.9.4
Teilersatz der Bestattungskosten (UV)
Gesetzliche Grundlage: | § 214 ASVG 1955 |
Finanzierung: | Unfallversicherung, FLAF (für Schüler:innen und Studierende) |
Gesamtausgaben: | € 737.000 (2023)* |
1. Zweck der Leistung
2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen
3. Höhe der Transferleistung
4. Bezugsdauer
5. Einkommensanrechnung
6. Steuerliche Behandlung
Der Bestattungskostenbeitrag ist gemäß § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG 1988 steuerfrei.
7. Folgetransfers
8. Antragstellung und Auszahlung
Ein Antrag auf den Bestattungskostenbeitrag ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu stellen (siehe dazu die Ausführungen zur Versehrtenrente der UV in diesem Kapitel, Abschnitt 1.7, Punkt 8).