Elternbeitragsersatz
Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen oder Tagesmütter erhalten den Elternbeitragsersatz (Finanzierung siehe Tabelle zu 1.9.2.1). Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Besuch einer vom Land Kärnten bewilligten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung.
Förderung für Kindergärten und altersübergreifende Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Kinder über 3 Jahre) im Kindergartenjahr 2024/2025 pro Monat:
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halbtags (max 6 Stunden tägl): € 119; ganztags (mind 6 Stunden tägl): € 162
Förderungen für Kindertagesstätten und altersübergreifende Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Kindergartenjahr 2024/2025 pro Monat:
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halbtags (max 6 Stunden tägl): € 179; ganztags (mind 6 Stunden tägl): € 272
Förderung für Tagesmütter:
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monatlich € 1,50 bis zu € 2,40 pro Betreuungsstunde