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1.9.4.3

Mehrlingszuschuss des Landes OÖ

Gesetzliche Grundlage:Richtlinien zum Mehrlingszuschuss des Landes Oberösterreich
Finanzierung:Land
Gesamtausgaben:€ 80.500 (2022)
Leistungsbezieher:innen:168
Eingelöste MZ-Gutscheine:182
Gesamtausgaben:€ 5.640

1. Zweck der Leistung

Die Förderung dient der Deckung des finanziellen Mehraufwands für Familien bei Mehrlingsgeburten.

2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen

Die Leistung wird Familien bei Mehrlingsgeburten gewährt. Antragstellung bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres der Mehrlinge möglich.

3. Höhe der Transferleistung

Das Land OÖ gewährt bei Mehrlingsgeburten einen einmaligen Zuschuss.
Dieser beträgt bei:

Zwillingsgeburt:€ 500 Geldleistung + € 100 als Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas
Drillingsgeburt:€ 1.000 Geldleistung + € 200 als Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas
Für jeden weiteren Mehrling:weitere € 500 Geldleistung + weitere € 100 als Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas

4. Bezugsdauer

Der Zuschuss zu Mehrlingsgeburten ist eine einmalige Leistung.

5. Einkommensanrechnung

Die Förderung ist an keine Einkommensgrenze gebunden.

Der Tarif der „Mobilen Familiendienste“ ist sozial gestaffelt und richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen (gemäß der Oö. Sozialhilfeverordnung).

6. Steuerliche Behandlung

Der Mehrlingszuschuss des Landes OÖ ist steuerfrei.

7. Antragstellung und Auszahlung

Amt der OÖ Landesregierung

Direktion Kultur und Gesellschaft

Abteilung Gesellschaft – Familienreferat

Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

0732/77 20-18772

Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden sich auf der Homepage unter https://www.familienkarte.at/de/familienkarte.html. Der Antrag kann auch online gestellt werden.