Förderung von Kinderbildung und -betreuung
Gesetzliche Grundlage: | OÖ KBBG, LGBl 2007/39 idgF, sowie die Verordnung der OÖ Landesregierung über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrages in Kinderbetreuungseinrichtungen (OÖ Elternbeitragsverordnung 2023) |
Finanzierung: | Bund: | Anteil zur Finanzierung der Kosten für Kindergartenpflicht |
Land OÖ: | Pauschalförderung pro Gruppe in Abhängigkeit von Betreuungszeiten | |
Gemeinden: | Rechtsträgerschaft bzw Abgangsdeckung |
Gesamtausgaben: | Budget des Landes Oberösterreich für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Jahr 2024: rund € 350 Mio |
1. Zweck der Leistung
Durch den beitragsfreien Besuch von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet werden. Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von elementarer Bildung soll damit für alle Kinder, unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft, sichergestellt sein.
2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen
3. Höhe der Förderung
4. Dauer der Förderung
Jedes Kind vom vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt kann bis 13.00 Uhr eine beitragsfreie Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung besuchen.
Die Eltern jener Kinder, die zu Hause betreut und gefördert werden, können vom 37. Lebensmonat bis zum vollendeten fünften Lebensjahr bzw der im darauffolgenden Arbeitsjahr beginnenden Kindergartenpflicht den Kinderbetreuungsbonus in Höhe von € 900 in Anspruch nehmen.
5. Einkommensanrechnung
6. Steuerliche Behandlung
7. Folgetransfers
Der Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung vor dem vollendeten 30. Lebensmonat bzw ab dem Schuleintritt unterliegt der OÖ Elternbeitragsverordnung 2023. Diese sieht eine einkommensabhängige soziale Staffelung der Elternbeiträge für Krabbelstuben, Horte bzw alterserweiterte Gruppen vor.