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1.9.1.1

Kinderbonus, Schulstartgeld, Mittagessenförderung, Mehrlingsgeburtenförderung, Familienautoförderung, Musikschulförderung, Förderung von schulischen Sport- und Projekttagen

Gesetzliche Grundlage:Bgld Familienförderungsgesetz, zuletzt geändert durch LGBl Nr 2023/92, Richtlinie zur Gewährung des Kinderbonus, Richtlinie des Landes Burgenland über die Gewährung eines Schulstartgeldes, Richtlinie für die Gewährung der Förderung für Mittagessensbeiträge, Richtlinie zur Gewährung der Förderung für Familien bei Mehrlingsgeburten, Richtlinie zur Gewährung der Förderung für ein Familienauto, Richtlinie für die Gewährung der Förderung von Musikschulbeiträgen, Richtlinie für die Gewährung der Förderung für schulische Sport- und Projekttage
Finanzierung:Land
Gesamtausgaben:ca € 765.000 (2024)*
Leistungsbezieher:innen:ca 3.700 (2024)

1. Zweck der Leistung

Mit dem Kinderbonus, dem Schulstartgeld, der Mittagessenförderung, der Familienautoförderung, der Förderung bei Mehrlingsgeburten, der Musikschulförderung und der Förderung von schulischen Sport- und Projekttagen werden Familien bedarfsgerecht finanziell unterstützt.

2. Anspruchsvoraussetzungen

Die hier angeführten Voraussetzungen müssen bei allen genannten Förderungen erfüllt sein:

Der oder die Förderungswerber:in und das Kind bzw die Kinder müssen den Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Für das Kind bzw die Kinder besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe.

Die Mehrlingsgeburtenförderung und das Schulstartgeld sind einkommensunabhängig, für alle anderen Förderungen gelten die bei den einzelnen Leistungen angeführten Einkommensgrenzen.

Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

3. Die einzelnen Leistungen

a)
Kinderbonus

Der Kinderbonus kann für Kinder bis zum dritten Lebensjahr gewährt werden und besteht in einer monatlichen finanziellen Zuwendung für die Dauer von höchstens zwölf Monaten ab Antragstellung. Der Antrag auf Förderung kann ab der Geburt bis zum 30. Lebensmonat gestellt werden. Der Kinderbonus kann nur gewährt werden, wenn die in der Richtlinie festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Höhe der Förderung beträgt mindestens € 140 und höchstens € 190 pro Monat.

Nettoeinkommen/Monat
Stufe 1 Stufen 2 Stufe 3
1 Erwachsener + 1 Kind€ 1.250€ 1.480€ 1.720
1 Erwachsener + 2 Kinder€ 1.610€ 1.910€ 2.220
1 Erwachsener + 3 Kinder€ 1.980€ 2.350€ 2.720
2 Erwachsene + 1 Kind€ 1.690€ 2.000€ 2.320
2 Erwachsene + 2 Kinder€ 2.050€ 2.440€ 2.820
2 Erwachsene + 3 Kinder€ 2.420€ 2.870€ 3.320

(Auszug aus Anhang 1 der Richtlinie zur Gewährung des Kinderbonus)

Monatlicher Bonus Gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen
€ 190Stufe 1
€ 160Stufe 2
€ 140Stufe 3
b)
Einmalbetrag bei Mehrlingsgeburten

Als Beitrag zu dem mit Mehrlingsgeburten verbundenen Mehraufwand wird ein einmaliger Förderungsbetrag gewährt. Dieser beträgt bei einer

Zwillingsgeburt€ 700
und erhöht sich für jedes weitere Mehrlingskind um€ 300

Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen.

Die Auszahlung erfolgt über Antrag und Beibringung nachgewiesener Geburtsurkunden und der Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe. Der Antrag kann ab der Geburt bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres der Mehrlinge gestellt werden.

c)
Familienauto

Für Familien mit mindestens vier unversorgten Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann vom Land Burgenland ein Kostenbeitrag für den Ankauf eines Familienautos übernommen werden. Als Familienauto gilt ein Kraftfahrzeug (Neu-, Gebraucht- oder Leasingfahrzeug), das auf zumindest sechs Sitzplätze zugelassen ist, wobei die Erstzulassung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen darf. Das Auto muss auf die oder den Förderwerbende:n zugelassen sein und darf nicht gewerblich genutzt werden. Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn die in der Richtlinie festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Die Antragstellung muss binnen sechs Monaten ab Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Der einmalige Förderbetrag beträgt € 1.500

Nettoeinkommen/Monat
1 Erwachsener + 4 Kinder€ 2.340
1 Erwachsener + 5 Kinder€ 2.700
2 Erwachsene + 4 Kinder€ 2.780
2 Erwachsene + 5 Kinder€ 3.140

(Auszug aus Anhang 1 der Richtlinie zur Gewährung der Förderung für ein Familienauto)

d)
Schulstartgeld

Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von € 120 und kann gewährt werden, wenn das Kind die erste Schulstufe oder die Vorschulstufe besucht.

e)
Mittagessenförderung

Für Familien mit Kindern, die eine Kinderbildungs- bzw -betreuungseinrichtung, eine Primar- oder Mittelschule oder eine Allgemeine Sonderschule besuchen und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben, kann vom Land Burgenland ein Kostenbeitrag zu den Mittagessensbeiträgen gewährt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Einkommen und der besuchten Bildungseinrichtung und beträgt bis zu € 4,20 pro Essen. Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn die in der Richtlinie festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Nettoeinkommen/Monat
Stufe 1 Stufen 2 Stufe 3
1 Erwachsener + 1 Kind€ 1.770€ 1.950€ 2.130
1 Erwachsener + 2 Kinder€ 2.290€ 2.520€ 2.750
1 Erwachsener + 3 Kinder€ 2.810€ 3.090€ 3.370
2 Erwachsene + 1 Kind€ 2.400€ 2.640€ 2.880
2 Erwachsene + 2 Kinder€ 2.920€ 3.210€ 3.500
2 Erwachsene + 3 Kinder€ 3.430€ 3.780€ 4.120

(Auszug aus Anhang 1 der Richtlinie für die Gewährung der Förderung für Mittagessensbeiträge)

f)
Musikschulförderung

Für Familien mit Kindern, die eine Musikschule im Burgenland besuchen und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben, kann vom Land Burgenland ein Kostenbeitrag zu den Musikschulbeiträgen gewährt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Einkommen und beträgt bis zu 75 % der Musikschulbeiträge. Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn die in der Richtlinie festgelegten Einkommensgrenzen (ident mit Mittagessensförderung) nicht überschritten werden.

g)
Förderung von schulischen Sport- und Projekttagen

Die Förderung der schulischen Sport- und Projekttage ist eine Förderung des Landes für Schüler:innen öffentlicher allgemeinbildender Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) und allgemeinbildender höherer Schulen bis zur 8. Schulstufe (AHS-Unterstufe), die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Einkommen und beträgt bis zu € 135 pro Schulveranstaltung (zB Skikurs oder Sprachreise). Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn die in der Richtlinie festgelegten Einkommensgrenzen (ident mit Mittagessensförderung) nicht überschritten werden.

4. Folgetransfers

Es gibt keine mit den Familienförderungen zusammenhängenden Folgetransfers.

5. Antragstellung und Informationen

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Abteilung 9 – Referat Individualförderungen

7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Tel: 057/600-2536

E-Mail: post.a9-skf@bgld.gv.at

https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/