Kindergeld PLUS des Landes Tirol
1. Zweck der Leistung
2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen
Der oder die Fördernehmer:in muss obsorgeberechtigt sein und mit dem zu fördernden Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Die Familienbeihilfe muss vom/von der Antragsteller:in oder einer anderen im selben Haushalt lebenden Person bezogen werden. Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers bzw der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden.
Förderungen werden für Kinder gewährt, welche im betreffenden Kalenderjahr das 2. bzw 3. Lebensjahr vollendet haben bzw vollenden werden.
3. Höhe der Förderung
Die Förderung ist einkommensabhängig und beträgt unterhalb der Einkommensgrenze „I“ € 550 und zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“ € 330. Die genauen Einkommensgrenzen finden Sie unter https://www.tirol.gv.at/kindergeldplus.
4. Steuerliche Behandlung
5. Antragstellung und Auszahlung
Das Kindergeld PLUS wird nur auf Antrag zuerkannt. Der Antrag ist im Förderzeitraum elektronisch mittels Online-Formular bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzubringen. Nähere Informationen unter https://www.tirol.gv.at/kindergeldplus.
6. Einkommensanrechnung
Voraussetzung für die Gewährung des Kindergelds PLUS ist, dass das anrechenbare jährliche Netto-Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Als anrechenbares Netto-Haushaltseinkommen im Sinne der Richtlinien gilt die Summe der Einkommen des Förderwerbers bzw der Förderwerberin und der übrigen mit ihm bzw ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen mit Ausnahme der im Haushalt lebenden Geschwister der Person, für die die Zuwendung bestimmt ist, der im Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer:innen und des angestellten Pflegepersonals.
Nähere Informationen: https://www.tirol.gv.at/kindergeldplus.