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Familienförderung bei Mehrlingsgeburten

Gesetzliche Grundlage:Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2023
Finanzierung:Land Steiermark
Gesamtausgaben:€ 28.500 (2023)
Leistungsbezieher:innen:95 Zwillinge (2023)
Höhe der Leistung:€ 600 für Zwillinge
€ 1.200 für Drillinge

1. Zweck der Leistung

Eltern haben bei der Geburt von Zwillingen die doppelten Kosten bzw bei Drillingen die dreifachen Kosten für die Anschaffung von Babyausstattung. Zweck der Beihilfe ist es, Familien mit Mehrlingen unabhängig vom Einkommen in der ersten Familienphase zu unterstützen.

Durch die Gewährung einer Förderung soll ein Unterstützungsbeitrag zu den außerordentlichen Ausgaben bei der Geburt von Mehrlingen geleistet werden.

2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen

Die Förderung gilt für Mehrlingsgeburten ab 1. Jänner 2015. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden:

  • Geburtsurkunde der Kinder

  • Meldezettel der Kinder

  • Meldezettel des antragstellenden Elternteils bzw des oder der Erziehungs­berechtigten

  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes

3. Höhe der Transferleistung

Die Förderung beträgt bei der Geburt bis 31.12.2023 von Zwillingen € 300 und bei der Geburt von Drillingen € 600.

Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um € 300.

Die Förderung beträgt bei der Geburt ab 1.1.2024 von Zwillingen € 600 und bei der Geburt von Drillingen € 1.200. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um € 600.

4. Antragstellung

Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder erfolgen.

Adresse:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

A6 Fachabteilung Gesellschaft

Förderungsmanagement

8010 Graz, Karmeliterplatz 2

Tel: 0316/877-4027

E-Mail: abt06gd-foem@stmk.gv.at

Internet: www.familien.steiermark.at