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1.9.8.2

Förderung von Kinderbildungs- und -be­treu­ungs­ein­rich­tung­en sowie Schul­kind­be­treu­un­gen

Gesetzliche Grundlagen:Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, LGBl 2022/56;
Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz – BIG), BGBl I 2017/8 idF BGBl I 2019/87, einschließlich der Richtlinien gemäß § 6 Bildungsinvestitionsgesetz
Finanzierung:Die Finanzierung des Betriebs der unten erwähnten Einrichtungen erfolgt durch Elternbeiträge, Förderungsbeiträge der Gemeinden, Förderungsbeiträge des Landes sowie ggf andere Förderungsbeiträge (zB Träger, Sponsoren etc).
Gesamtausgaben:Gesamtausgaben des Landes für den Bereich der Elementarpädagogik im Jahr 2022: € 91.161.322,47
Gesamtausgaben des Landes für den Bereich Schulkindbetreuung im Schuljahr 2022/23: € 7.256.954,59 (BIG-Mittel: € 1.973.407,69; 15a-Mittel: € 1.209.234,75; Landesmittel: € 4.074.312,15)
Leistungsbezieher:innen:Kindergarten- bzw Schuljahr 2022/2023:
10.643 Kinder in Kindergärten,
5.935 Kinder in (Klein-)Kinderbetreuungseinrichtungen,
881Kinder in Kinderspielgruppen,
141 Kinder bei Tageseltern,
15.949 Kinder in Schul­kind­be­treu­un­gen

1. Zweck der Leistung

Eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine gute Betreuung der Kinder. Für Eltern mit Kindern im Vorschulalter ist es entscheidend, dass sie auf ein verlässliches, qualitativ gutes und erschwingliches Betreuungsangebot zurückgreifen können. Eltern brauchen Rahmenbedingungen, damit sie frei entscheiden können, ob, wann und in welchem Ausmaß sie einen Beruf ausüben wollen. Die Ergänzung der familiären Erziehung durch qualifizierte Kinderbetreuung ist dem Land und den Gemeinden ein wichtiges Anliegen. Ziel ist es, Eltern bestmöglich bedarfsgerecht zu unterstützen. Einzig und allein die Eltern definieren den Betreuungsbedarf: Jede Familie, die Betreuung braucht, soll diese auch er­halten.

Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind in einer räumlichen und organisatorischen Einheit betriebene Einrichtungen, in denen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in ihrer Entwicklung unterstützt und betreut werden, sofern es sich nicht um Einrichtungen handelt, die vorrangig der Vermittlung spezifischer Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in bestimmten Lebensbereichen, wie beispielweise im Sport oder in der Musik, dienen (Auszug: § 4 Abs 1 Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz). In Vorarlberg wird zwischen folgenden Betreuungsformen unterschieden:

Kleinkindgruppen

Kinder im Alter von null Jahren bis zum Kindergarteneintritt sammeln die ersten außerfamiliären Erfahrungen und werden in ihren Fähigkeiten gefördert. Kleinkindgruppen, die eine Landesförderung erhalten, haben mindestens fünf Stunden am Vormittag an fünf Tagen in der Woche und ganzjährig geöffnet. Die Ferienzeiten sind mit fünf Wochen pro Jahr begrenzt und werden vom jeweiligen Rechtsträger festgelegt. Vonseiten des Landes Vorarlberg werden Kleinkindgruppen mit 60 % der anerkannten Betreuungspersonalkosten gefördert. Die finanzielle Beteiligung der Standortgemeinde ist eine Fördervoraussetzung. Darüber hinaus werden Gruppen, die im Zeitraum 1.9.2023 bis 31.8.2028 neu entstehen oder ihre Öffnungszeiten um mindestens 15 Stunden pro Woche erweitern, zusätzlich gefördert. Des Weiteren kann den Rechtsträgern der Einrichtungen bei baulichen Maßnahmen eine Förderung gewährt werden.

Kindergartengruppen

Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt werden in ihrer Entwicklung begleitet und für den Bildungsbereich „Schule“ vorbereitet. Kindergartengruppen sind mindestens vormittags an fünf Tagen in der Woche geöffnet. Der Besuch eines Kindergartens, dessen Rechtsträger eine Gebietskörperschaft ist, ist für fünfjährige Kinder im festgelegten Stundenausmaß der Besuchspflicht, jedenfalls aber vormittags bis 12.30 Uhr entgeltfrei. Vonseiten des Landes Vorarlberg werden Kindergartengruppen mit 60 % der anerkannten Betreuungspersonalkosten gefördert. Darüber hinaus werden Gruppen, die im Zeitraum 1.9.2023 bis 31.8.2028 neu entstehen oder ihre Öffnungszeiten um mindestens 15 Stunden pro Woche erweitern, zusätzlich gefördert. Des Weiteren kann den Rechtsträgern der Einrichtungen bei baulichen Maßnahmen eine Förderung gewährt werden.

Schulkindbetreuung

Durch die Angebote in der Schulkindbetreuung außerhalb der Unterrichtszeiten sollen die Familien in Vorarlberg eine verlässliche und leistbare Unterstützung erhalten, wodurch auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll. Auch die Verbesserung der Chancengleichheit beim Zugang zur Bildung und beim Erreichen eines Bildungsziels steht damit im Zusammenhang. Es wird zwischen schulischer Tagesbetreuung (ganztägige Schulform – auch GTS genannt – in der verschränkten oder getrennten Form) und außerschulischer Betreuung (reine Mittags- und/oder Nachmittagsbetreuung an Schultagen in der unterrichtsfreien Zeit und Betreuung in den Ferienzeiten) unterschieden.

Zur Verbesserung der schulischen Infrastrukturen und für tatsächlich angefallene Personalkosten im Freizeitbereich ganztägiger Schulformen im Zusammenhang mit neu geschaffenen Betreuungsplätzen sowie für den Ausbau und Erhalt ganztägiger Schulformen können die gesetzlichen Schul­er­hal­ter öffentlicher Pflichtschulen, die nicht Praxisschulen sind, und die Schulerhalter von mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten ganztägigen Schulen eine Förderung erhalten. Vom Bund erhalten die vorgenannten Schulerhalter im Rahmen des Bildungsinvestitionsgesetzes (BIG) eine Personalkostenförderung im Freizeitbereich in der schulischen Tagesbetreuung von maximal € 9.000 je eingerichtete Gruppe und Schuljahr. Für die Verbesserung der schulischen Infrastrukturen ganztägiger Schulformen können die Schulerhalter eine Förderung von maximal € 55.000 je Gruppe (einmalig) erhalten. Für Gruppen mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann der Betrag von € 9.000 erhöht, maximal jedoch verdoppelt werden. Für außerschulische Betreuungsangebote an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten bzw an für schulfrei erklärten Tagen beträgt der Höchstbetrag der Mittel für Personalkosten pro eingerichtete Gruppe jährlich € 6.500 – dies unter der Voraussetzung, dass die Betreuung 12 Wochen im Jahr angeboten wird, ansonsten wird der Betrag aliquotiert. Höchstens werden die nachzuweisenden tatsächlich angefallenen Personalkosten gefördert.

Das Land Vorarlberg gewährt den gesetzlichen Schulerhaltern von öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht sowie natürlichen und juristischen Personen als privaten Anbietern von außerschulischen Schulkindbetreuungen eine Förderung für das Betreuungspersonal in Höhe von 60 % der anerkannten Betreuungspersonalkosten in diesen Einrichtungen. Der Prozentsatz erhöht sich im Freizeitteil der verschränkten Form der schulischen Tagesbetreuung. Nimmt eine Gruppe erstmals im Zeitraum zwischen 1.9.2023 und 31.8.2028 ihren Betrieb auf, wird eine erhöhte Förderung für das erweiterte Angebot gewährt. Diese erhöhte Förderung (ausgenommen neue Gruppen in der Ferienbetreuung) beträgt

  1. im ersten Jahr 80 % der anerkannten Personalkosten,

  2. im zweiten Jahr 75 % der anerkannten Personalkosten,

  3. im dritten Jahr 70 % der anerkannten Personalkosten und

  4. im vierten Jahr 65 % der anerkannten Personalkosten.

Kinderspielgruppen

Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintrittsalter knüpfen die ersten sozialen Kontakte außerhalb der Familie und werden so für ihren weiteren Bildungsweg gestärkt. Die Öffnungszeiten von Kinderspielgruppen variieren je nach Bedarf. Die Ferienzeiten orientieren sich an denen der Schule. Vonseiten des Landes Vorarlberg werden Spielgruppen mit 40 % der anerkannten Betreuungspersonalkosten gefördert. Diese Förderung erhöht sich auf 60 % für die Zeit, in der schulpflichtige Kinder betreut werden. Die finanzielle Beteiligung der Standortgemeinde in Höhe von mindestens € 1 pro Kind je wöchentliche Betreuungsstunde und Monat ist eine Fördervoraussetzung.

Tageseltern

Über die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH gibt es die Möglichkeit einer zeitlich flexiblen Betreuung für Kinder bis zu 14 Jahren. Sowohl die Auswahl, Ausbildung und Vermittlung von Tageseltern als auch die Betreuung der Tagesbetreuungsverhältnisse werden in Vorarlberg zentral über die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH geregelt. Die Kosten für die Tageseltern werden – abzüglich der Elternbeiträge – von den Gemeinden und dem Land gefördert. Vonseiten des Landes Vorarlberg wird die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH mit 45 % der anteiligen Personalkosten der Tageseltern gefördert.

2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen

Die Tarifgestaltung der Elterntarife in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen liegt in Vorarlberg in der Verantwortung des jeweiligen Rechtsträgers (zB Vereine, Unternehmen, Gemeinden), weshalb die Elterntarife je Betreuungsform und Alter variieren. Das Land Vorarlberg hat in Kooperation mit den Gemeinden ein landesweit einheitliches, sozial gestaffeltes Tarifmodell der Elterntarife in Kindergarten- und Kleinkindgruppen entwickelt. Dabei spielen das Alter der Kinder und die Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden eine wesentliche Rolle. Für die Betreuungsformen „Kinderspielgruppen“ und „Tageseltern“ existiert eine solche Vorgabe nicht.

Zur Förderung aller Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und Tageseltern gibt das Land Vorarlberg als Fördervoraussetzung vor, dass Eltern mit geringem Einkommen eine soziale Staffelung gewährt werden muss, um die Betreuung in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung für alle leistbar zu machen. Auch im Bereich der Schulkindbetreuung ist auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Schüler:innen und Erziehungsberechtigten (zB durch soziale Staffelung) Bedacht zu nehmen.

3. Soziale Staffelung der Elternbeiträge

Im Zuge der Erarbeitung des erwähnten landesweit einheitlichen, sozial gestaffelten Tarifmodells wurde auch das Fördermodell der sozialen Staffelung für alle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen entwickelt. Abhängig vom Netto-Familieneinkommen kann sich der Elterntarif reduzieren, bis hin zur Kostenfreiheit für die Betreuung im Ausmaß von bis zu 25 Wochenstunden (jede weitere Betreuungsstunde erhöht den Elternbeitrag um € 1). Bei Nachweis des Bezugs von Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe entfällt der Nachweis der Einkommensbelege. Anspruchsberechtigt sind alle Familien, deren Kind/Kinder in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung oder durch Tageseltern betreut wird/werden und die die finanziellen Voraussetzungen erfüllen. Die Antragstellung erfolgt bei den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen einmal jährlich über den jeweiligen Rechtsträger sowie bei Tageseltern über die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen der Elterntarife werden vom Land Vorarlberg zurückerstattet.

4. Höhe der Förderung für dreijährige Kinder

Seit September 2008 werden die Elterntarife für Kinder im Alter von drei Jahren in Kleinkindgruppen, Kinderspielgruppen, privaten Kindergartengruppen und bei Tageseltern dem Tarif in öffentlichen Kindergartengruppen angeglichen, damit Eltern, deren Kinder in Kleinkindgruppen, Kinderspielgruppen, privaten Kindergartengruppen oder von Tageseltern betreut werden, im Vergleich zu öffentlichen Kindergartengruppen keine finanziellen Nachteile entstehen.

5. Steuerliche Behandlung

Die angeführten Leistungen sind steuerfrei.

6. Antragstellung und Auszahlung

Weitere Informationen zu allen Fragen und Förderungen betreffend Kinder- und Schulkindbetreuung und Weiteres erhalten Sie bei der Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa):

Elementarpädagogik (Kleinkind-, Kindergarten- und Kinderspielgruppen)

Tel: 05574/511-22105

E-Mail: elementarpaedagogik@vorarlberg.at

https://vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Informationen zu allen Fragen betreffend die Infrastrukturförderung im Bereich der Schulkindbetreuung erhalten Sie bei der Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa):

Infrastrukturförderung

Tel: 05574/511-23105

E-Mail: finanzen@vorarlberg.at

www.vorarlberg.at