Urlaubsaktion für pflegende Angehörige
1. Zweck der Leistung
2. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie in Österreich oder Niederösterreich ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) verbringen.
Die Hauptpflegetätigkeit der Antragsteller:innen ist von den Pflegebedürftigen oder deren gesetzlichen Vertreter:innen bzw Sachwalter:innen bestätigen zu lassen.
Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Urlaubsantritt in Niederösterreich befinden.
3. Höhe der Transferleistung
Der Zuschuss beträgt maximal € 175 für einen Urlaub in Österreich. Wurde der Urlaub in Niederösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss € 225. Sofern die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Nächtigungskosten der Betreuungsperson unter diesem Betrag liegen, wird ein Zuschuss in der Höhe der tatsächlichen Kosten gewährt.
Die Aktion kann pro Person pro Jahr nur einmal in Anspruch genommen werden, unabhängig von Kosten und Dauer des Urlaubes.
4. Einkommensanrechnung
5. Steuerliche Behandlung
6. Folgetransfers
7. Antragstellung
Der Antrag ist spätestens sechs Monate nach dem Urlaub einzubringen.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel: 02742/90 05-16560
Fax: 02742/90 05-16220
E-Mail: urlaubsaktionpflege@noel.gv.at; generationenfoerderung@noel.gv.at
Das Antragsformular steht hier als Download zur Verfügung:
www.noe.gv.at/Urlaubsaktion_Pflege
Anträge sind auch bei den niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie den Gemeindeämtern erhältlich.